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Allgemeine Geschäftsbedingungen Jobs-Medizintechnik.com

§ 1- Anzeigenschaltung / Anzeigenvertrag

Anzeigenvertrag im Sinne der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist der Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Anzeigen oder auch Banner eines Stellenanbieters oder anderer Auftraggeber auf unserem Internetportal / Internetseiten, zum Zwecke der Bekanntmachung und Verbreitung.

Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere hier veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die auf unseren Seiten veröffentlichten Konditionen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir hätten der Geltung ausdrücklich, schriftlich und rechtzeitig zugestimmt.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch, für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Mit Nutzung unserer Dienste bestätigt unser Geschäftspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

§ 2- Vertragsabschluss

Ein Anzeigenvertrag zwischen uns und unserem Auftraggeber kommt zustande, wenn:
Der Auftraggeber seinen Auftrag und/oder Anzeigentext schriftlich per Mail, an uns übermittelt hat und/oder wenn die Anzeige des Auftraggebers direkt online von diesem, oder einem Erfüllungsgehilfen geschaltet und somit im Internet verbreitet wurde. Ein zustande gekommener Vertragsabschluss liegt ferner dann vor, wenn ein von uns erstelltes Angebot z.B. Rahmenvereinbarung, schriftlich angenommen und von uns bestätigt wurde. Spätere, nach der Auftragserteilung seitens des Auftraggebers mitgeteilte Rücktritte, sind nur aus wichtigem Grunde zulässig und berechtigen uns, mindestens 50% des entgangenen Auftragswertes an den Auftraggeber zu berechnen und sofort fällig zu stellen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Auftrag als abgeschlossen gilt, entsprechende Vorarbeiten von uns bereits geleistet wurden und die technische Einrichtung und Abwicklung des Auftrags im wesentlichen abgeschlossen ist. Wir behalten uns vor, unpassende oder unzulässige Anzeigen eines Auftraggebers ohne weitere Begründung abzulehnen und dem Auftraggeber dies schriftlich mitzuteilen.

Rahmenvereinbarungen die über eine bestimmte Menge und einen festgelegten Zeitraum getroffen und zu Beginn der Laufzeit gem. dem aktuellen Anzeigentarif kalkuliert wurden, enden als Nutzungsrecht mit dem Ende der festgelegten Laufzeit. Nimmt der Auftraggeber einen Teil dieser Anzeigen während der Laufzeit der Vereinbarung nicht ab, besteht kein Rückerstattungsanspruch. Nicht verbrauchte Anzeigenkontingente aus der abgelaufenen Rahmenvereinbarung können nach Ende der Laufzeit ohne Aufpreis, über einen Zeitraum von 60 Tagen eingeschaltet werden. Für Anzeigen die nach diesem Zeitpunkt und nach Ablauf der 60 Tage- Kulanzfrist eingeschaltet werden, berechnen wir pro Innanspruch genommener Anzeigenschaltung 20% Aufpreis; für Nachschaltungen innerhalb 90 Tagen; 25% Aufpreis für Nachschaltungen innerhalb 180 Tagen und 45% - Aufpreis für Nachschaltungen innerhalb 360 Tagen, nach dem Ende der Kulanzfrist automatisch und ohne weiteren Schriftverkehr innerhalb dieser Bestimmungen. Aufpreise beinhalten die Prolongation/Fristverlängerung, die jeweils aktuellen Anzeigentarifpreise und unser komplettes Handling inklusive aller entstehender Bearbeitungskosten ohne weiter erforderliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer.

Direkt online geschaltete oder durch die Anzeigenschaltung des Auftraggebers herbeigeführte Anzeigenpublikation, gem. unserer AGB, entsprechen einem geschlossenen Anzeigenauftrag auch dann, wenn die Anzeige kurze Zeit später vom Kunden storniert wird oder in der Online-Selbstverwaltung über die Nutzung der Kundenbenutzerdaten gelöscht wird bzw. sich der Anzeigenkunde/Auftraggeber auf einen "Irrtum" oder Nichtkenntnis dieser AGB beruft. Änderungen und/oder Ergänzungen eines schriftlichen oder mündlichen Vertragsabschlusses, sowie Erklärungen oder Einzelanweisungen bedürfen zwingend der Schriftform. Diese Form gilt auch per e-mail als erfüllt.

§ 3- Leistungsbeschreibung

Der nach 2 vorgenommene Vertragsschluss verpflichtet uns zur Veröffentlichung, der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Leistung, auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der damit in direktem Zusammenhang stehenden Konditionen, die auf unseren Seiten aufgeführt sind.
Die Leistungserbringung erfolgt umgehend. Die Veröffentlichungsdauer der Anzeigen beträgt täglich mindestens 20 Stunden, an 30 Tagen. Darüber hinaus gelten die Leistungsbeschreibungen unserer besonderen Bedingungen für andere Leistungsbereiche.

Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

§ 4- Beginn der Veröffentlichung

Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt, zu dem mit dem Auftraggeber, vereinbarten Zeitpunkt. Wurde kein Zeitpunkt vereinbart, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Erteilung/Übermittlung des Anzeigenauftrages und der seitens des Auftraggebers, zur Verfügung gestellten Daten. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur kompletten Anlieferung der einwandfreien Daten und diesbezüglichen Mittel, spätestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin. Verzögerungen, die durch die nicht einwandfreie Anlieferung des Auftraggebers entstehen, inhaltlich oder textlich, können uns nicht angelastet werden. Der Auftragnehmer kann seinerseits gestaltete Anzeigen, hier Premium-Anzeigen genannt, dem Auftraggeber mittels eines elektronisch übermittelten Korrekturabzugs, vor der Einschaltung vorlegen, um dem Auftraggeber evtl. Korrekturen oder Änderungen der Vorlage zu ermöglichen. Bestehen keine Änderungswünsche des Auftraggebers oder erfolgt auf die Korrekturvorlage, innerhalb 48 Stunden, keine gegenteilige Reaktion, ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich und automatisch zur umgehenden Veröffentlichung und Verbreitung des beauftragten Anzeigeninhalts in der vorliegenden Form und Ausführung ohne weitere Verzögerungshinweise. Später gewünschte Änderungen durch den Auftraggeber in Text, Design, Farbe, Austausch der Stellenanzeige oder andere wesentliche Änderungen werden vom Auftragnehmer mit einem Mindestsatz von Euro 120,- pro angefangener Stunde, ohne das es eines besonderen zusätzlichen Hinweises bedarf, an den Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Die Veröffentlichung von Expressanzeigen über die Selbsteingabe erfolgt nach der Registrierung, Erstellung der Anzeige und elektronischen Beauftragung umgehend, spätestens jedoch am nächsten Arbeitstag auf den Seiten des Jobportals und gilt als erteilter Auftrag im Sinne der AGB.

Die Leistungsvergütung der unsererseits zu erbringenden Leistungen bestimmt sich aus der, auf unserer Konditionsseite veröffentlichten Preisliste. Ausschließliche Gültigkeit hat die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Beauftragung oder Direktschaltung auf den Seiten veröffentlicht ist. Preise für Sonderleistungen oder spezielle Aktionsangebote, die sich auf der Konditionsseite nicht finden, werden zwischen uns und dem Auftraggeber individuell abgesprochen und von uns schriftlich bestätigt.

§ 5- Kosten -und Zahlungsvereinbarungen

Die Kosten für das gewählte und beauftragte Leistungselement ergeben sich aus unserer Preisliste, auf der Seite Konditionen oder aus unserem schriftlich bestätigten Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung an den Auftraggeber, soweit vor der Schaltung ein individuelles Angebot erstellt wurde.

Die erste Korrektur einer Anzeige vor der Veröffentlichung wird nicht berechnet. Soweit die, durch die Korrektur entstehenden Kosten, den üblichen Zeitaufwand und den normalen Umfang einer Korrektur von 15 Minuten übersteigen, berechnen wir einen zusätzlichen Pauschalsatz in Höhe von € 95,-.

Die erste Korrektur eines Leistungselements nach dessen Schaltung ist kostenfrei, auch dann, wenn Sie nicht auf einer fehlerhaften Ausführung unsererseits beruht. Wir verpflichten uns, auf Anforderung des Auftraggebers, während des Zeitraumes der Veröffentlichung Änderungen vorzunehmen, sofern uns diese technisch und inhaltlich zumutbar sind. Ausgeschlossen davon sind alle Veränderungen, die die Identität des Leistungselementes betreffen, sodass im Falle der vorgenommenen Änderung nicht mehr das ursprüngliche sondern ein neues Angebot ausgeschrieben sein würde.
Änderungen geringfügiger Art mit einem max. Zeitaufwand bis zu 15 Minuten führen wir vor der Veröffentlichung kostenfrei durch. Der darüber hinausgehende Zeitaufwand wird mit einem Pauschalsatz in Höhe von € 95,- berechnet. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Anzeigen
nach der bereits erfolgten Einschaltung verändert oder ergänzt werden müssen. Der Auftraggeber anerkennt diesen Passus, ohne dass es einer besonderen schriftlichen Vereinbarung oder Bestätigung bedarf.
Die Vergütung des Pauschalsatzes entfällt, soweit die erste Korrektur von uns zu vertretende
Mängel enthält, die wir im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht zu vertreten haben.

Die Rechnungsstellung erfolgt innerhalb 8 Kalendertage nach Beauftragung, auch dann, wenn unsere Leistungen bis dahin aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Grundes, nicht erbracht werden konnten.
Unser Zahlungsanspruch wird in voller Höhe ohne Abzüge, sofort fällig. Spätestens 5 Kalendertage nach Rechnungsdatum tritt gemäß §286 Abs. 3 BGB Verzug ein, wodurch Mahngebühren in Höhe von 15,- € sowie gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz jährlich anfallen. Außergerichtliche sowie gerichtliche Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Aussergerichtliche sowie gerichtliche Kosten gehen zu Lasten des Auftragggebers. Unsere Rechnungen werden dem Auftraggeber/Anzeigenkunden grundsätzlich auf elektronischem Wege per Email übermittelt. Nach Paragr.14 Abs.1 Satz 7 sind Rechnungen auf Papier zu übermitteln.Eine elektronische Übermittlung ist nur mit Zustimmung des Empfängers zulässig. Der Auftraggeber stimmt in Anerkennung unserer AGB dem elektronischen Rechnungsversand bzw.Rechnungsempfang unwiderruflich zu. Rechnungszahlungen an uns sind grundsätzlich unbar durch Überweisung auf eines der von uns auf der Rechnung genannten Konten vorzunehmen. Die Rechnungsstellung kann nach unserer Wahl auch durch eine Tochtergesellschaft oder Finanzierungsgesellschaft unter Anwendung der Kundendaten erfolgen. Rechnungszahlungen per Verrechnungs-oder Orderscheck können nicht akzeptiert werden und entlasten den Auftraggeber nicht von der Forderung. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Rechnungsausgleich unter Abzug eines Skontoabzuges innerhalb 3 Tagen ab Rechnungsdatum vorzunehmen. Der gewährte Skonto findet sich auf unserer Rechnung.

Sämtliche Abzüge, die uns am Rechnungsbetrag entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden von uns mit einem Kostensatz in Höhe von 10,- € für die notwendige zusätzliche Rechnungsstellung an den Zahlungspflichtigen, berechnet.Der Auftragnehmer ist im Falle eines Zahlungsverzugs berechtigt, die Erbringung/Veröffentlichung einzelner Leistungen bis zur vollständigen Zahlung des rückständigen Betrages auszusetzen. Steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht zu, gilt diese Bestimmung nicht. Wurde mit dem Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, deren Termin ohne weitere Aufforderung nicht spätestens 3 Tage nach Fälligkeit eingehalten wurde, wird der gesamt geschuldete Restbetrag umgehend und sofort in voller Höhe fällig.

§ 6- Gewährleistung und Verzug

Wir gewährleisten eine, den marktüblich technischen Standards entsprechende Umsetzung, der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen und von uns zu erbringenden, im Internet zu veröffentlichenden Leistungen und sind bemüht, alle technischen Voraussetzungen zur Erreichung der Ziele zu gewährleisten.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass technische Störungen nicht generell ausgeschlossen werden können.

Ein Mangel ist dann nicht gegeben, wenn die Umsetzung des vom Auftraggeber erteilten Auftrages, aufgrund technischer Sonderfälle unmöglich ist und die außerhalb unseres zu verantwortenden Einflussbereiches liegen.

Mängelansprüche bei unerheblicher Abweichung der Beschaffenheit oder Brauchbarkeit bestehen nicht. Soweit sich der Auftraggeber auf Mängel beruft, muss dies spätestens innerhalb von 2 Tagen, nach Veröffentlichung auf unseren Seiten schriftlich angezeigt werden. Mängelhaftung werden von uns durch Prolongation, einer verlängerten Schaltung entsprochen. Soweit diese nicht zum angestrebten Ergebnis führt, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder von einem Rücktrittsrecht für weitere Buchungen Gebrauch machen. Bei mehrmaligen Wiederholungsfällen steht dem Auftraggeber sein Sonderkündigungsrecht des Vertrages für die Zukunft zu. Der Vertrag kann jedoch nicht mit Wirkung für bereits veröffentlichte Leistungen gekündigt werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle Informationen und diesbezügliche Unterlagen so rechtzeitig wie möglich zukommen zu lassen, damit die Erreichung der beabsichtigen Ziele von uns eingehalten werden kann.
Hierzu gehört insbesondere die Anlieferung der Anzeigentexte und Layouts in digitaler Form. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung der entsprechenden Beschreibungen, um uns die Erfüllung der Voraussetzungen zu ermöglichen. Erfüllt der Auftraggeber die Voraussetzungen nicht, so verlängern sich unsere Fristen zur Leistungserfüllung, entsprechend zeitlich angemessen. Bezieht sich die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, so verlängern sich die Fristen bis zur Erbringung der Leistung entsprechend.

Soweit wir in Verzug geraten und der Kunde glaubhaft machen kann, dass ihm ein Schaden entstanden ist, so steht dem Auftraggeber eine Entschädigung in Höhe von höchstens 5 % des Insertionspreises, für die nicht rechtzeitig veröffentlichten Leistungen, frühestens nach Ablauf des 8. Tages zu.

Weitergehende oder andere Ansprüche und Rechte wegen verspäteter Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich innerhalb von 5 Tagen auf unser Verlangen zu erklären, ob er wegen der Verzögerung weiter auf die Leistung besteht oder welche Ansprüche und Rechte er geltend macht

§ 7- Urheberrechte

Für den Inhalt, dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen oder anderen Leistungselementen, zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Es besteht unsererseits keine Verpflichtung, die Text- oder Bildunterlagen auf Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt uns mit der Übergabe und Veröffentlichung von Ansprüchen Dritter frei, die ggf. von Dritter Seite erwachsen.

Werden im Rahmen einer Veröffentlichung Markenrechte benutzt, erteilt uns der Auftraggeber entlang seiner Beauftragung die Genehmigung, zu deren Nutzung und sichert uns zu, dass er zu deren Nutzung berechtigt ist.

Mit der Erstellung und Veröffentlichung aller Publikationen erwerben wir automatisch die alleinigen Urheberrechte und diesbezügliche Leistungsschutzrechte. Die Zahlung des Entgeltes für die vereinbarte Leistung durch den Auftraggeber beinhaltet, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder Leistungsschutzrechten (z.B. HTML-Layout) an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur.
Soweit die von uns veröffentlichte Publikation, durch den Auftraggeber selbst oder durch seine Agentur einschließlich eines HTML-Quelltextes erstellt wurde, räumt uns der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Publikation in allen Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung stehen.
Insbesondere räumt uns der Auftraggeber das Recht ein, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht im eigenen Namen abzuwehren und hieraus entstehende Schadensersatzansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.

Sämtliche von uns erstellten Publikationen, Texte, Bilder u.a. unterliegen unseren Rechten. Ausnahmen bilden Texte, Bilder, HTML-Quelltexte, die vom Auftraggeber oder seiner Agentur zur Verfügung gestellt wurden.

Der Auftraggeber trägt die alleinige wettbewerbs-, presserechtliche und sonstige Verantwortung für die uns überlassenen und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass nicht genehmigte Publikationen von Seiten Dritter nicht von uns verhindert werden können. Dies trifft in seltenen Fällen auch auf Selbsteingaben, über unser Registrierungssystem zu.
Soweit Publikationen von Dritten unberechtigterweise übernommen oder über unser System eingestellt werden, werden wir dies technisch und rechtlich unterbinden. Registrierungen und Veröffentlichungen die über das Direkteingabesystem erfolgen, lassen sich technisch nachvollziehen.
Unser Auftraggeber ermächtigt uns dererlei Publikationen nachzuvollziehen.

Auftraggeber, denen im einzelnen Fall Sonderkonditionen zu ermäßigten Preisen außerhalb unserer Konditionen auf der Preisliste angeboten werden, sind nur und ausschließlich für den Empfänger bestimmt und nicht übertragbar. Weiterhin gelten Sie nur für den konkreten Fall oder einen bestimmten Zeitraum.
Sonderkonditionen gelten nicht für die Agentur des Auftraggebers oder nur dann, wenn Sie unter Berücksichtigung einer AE-Vergütung ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt wurden.

§ 8- Datenschutz und Geheimhaltung

Wir verpflichten uns alle Informationen und Daten die uns unser Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung stellt, vertraulich zu behandeln und keinen Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung tritt automatisch bei Beauftragung ein und gilt auch nach der Beendigung des schriftlich oder auf elektronischem Wege geschlossenen Vertrages.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in maschinenlesbarer, gespeicherter Form und wird maschinell verarbeitet. Wir unterrichten unsere Auftraggeber darüber, dass wir die Erfassung gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes vornehmen und uns dieser Verpflichtung verschreiben.

Um den sicheren und vertraulichen Umgang zu gewährleisten und größtmöglichste Sorgfalt gespeicherter Benutzerdaten sicherzustellen, verpflichtet sich der Auftraggeber, Passwörter und Benutzernamen keinen unberechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn über die Zugangskennung Publikationen, Veränderungen oder Löschungen im Bereich selbstverwalteter Anzeigen zugelassen sind.
Soweit dem Auftraggeber nicht autorisierte Handlungen bekannt werden, verpflichtet er sich, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Verletzungen unserer AGB oder einzelnen Bestandteile berechtigen uns den Zugang umgehend zu sperren und den Service ohne weitere Benachrichtigung zu beenden. Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt davon unberührt.

§ 9- Haftungshinweis Banner und Links

Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass mit Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggfls. mit zu verantworten sind. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich von diesen Inhalten ausdrücklich distanziert. Wir haben Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.

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§ 10- Sonstiges

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen Gerichtstand am Ort/Land des Auftragnehmers so ist Oslo (N) ausschliesslicher Gerichtstand für alle sich aus der Nutzung und aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht des Erfüllungsortes.

Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine Klausel ersetzt, die wirtschaftlich und Ihrer Intension gemäß der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

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